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Stoppt die Raubvogelplage in Europa

Wettflugordnung 2022

Wet­tflu­gord­nung in der Fas­sung von 2008 für das Flug­jahr 2022

1. All­ge­meines

§1

An den Wet­tflü­gen kön­nen nur Mit­glieder des TCD teil­nehmen, die ihren finanziellen Verpflich­tun­gen für das laufende Geschäft­s­jahr

nachgekom­men sind, im Gebiet von Europa und Rus­s­land wohnen, bzw. ihre Tip­pler in Deutsch­land auflassen und mit Tauben an den

Start gehen, die fest geschlossene Fußringe von 7,6–8,0 mm tragen.

Der Jahrgang, eine fort­laufende Num­mer sowie der Name bzw. das Kürzel des aus­geben­den Clubs / Vere­ins muss deut­lich les­bar darauf zu entz­if­fern sein.

Das Anle­gen von clubeige­nen Fußrin­gen ist erwünscht.

 

§2

An den Wet­tflü­gen kann mit min­destens drei und höch­stens zwanzig Tip­plern teilgenom­men werden.

§2 Absatz 1
Fliegt ein Team geschlossen, wird dann vom Habicht oder Wan­der­falken ange­grif­fen, und führt das zum Ver­lust eines Tip­plers,

so wird die restliche Flugzeit gew­ertet. Jedoch keine Wer­tung unter 3 Tippler.

§ 2 Absatz 2
Fliegt ein Tip­pler Team geschlossen und wir dann vom Habicht oder Wan­der­falke ange­grif­fen und auseinan­der getrieben,

muss das Tip­pler Team inner­halb einer Stunde wieder zusam­men fliegen. Misslingt es, so ist zu disqualifizieren.

 

§3

Der Flugstich muss pünk­tlich zur offiziellen Auflasszeit in Anwe­sen­heit des Schied­srichters geschlossen ges­tartet wer­den. Maßgebend

ist die Radiozeit. Eine Verzögerung des Starts der Tauben um höch­stens 60 Minuten ist nur dann ges­tat­tet, wenn es die Lichtver­hält­nisse

infolge eines erst später sicht­baren Son­nenauf­gangs erforder­lich machen oder die Wet­terbe­din­gun­gen (Unwetter/Nebel) es nicht zulassen.

 

§4

Gewin­ner des Flug­wet­tbe­werbs ist der Flugstich mit der läng­sten Flugzeit, wenn nicht wegen Ver­stoßes

gegen die Wet­tkamp­ford­nung eine Dis­qual­i­fika­tion vorgenom­men wer­den musste.

 

§5

Das offizielle Wet­tflug­pro­gramm wird im Voraus während der Jahre­shauptver­samm­lung des TCD fest­ge­setzt und anschließend

öffentlich über die ver­band­seigene Home­page

( www.tippler-club-deutschland. ) mitgeteilt.

 

§6

Die Beteili­gung am Wet­tfliegen muss dem Wet­tflu­gleiter min­destens eine Woche vor dem ange­set­zten

Wet­tflugter­min schriftlich vor­liegen (MMS, E-Mail, SMS, oder WhatsApp)

 

§7

Wenn ein Mit­glied des TCD Tauben aus dem Aus­land (mit geschlosse­nen Rin­gen natür­lich) an den Start zum Wet­tfliegen

brin­gen möchte, greift fol­gende Son­der­regel: Min­destens zwei Wochen vor dem Wet­tflug muss dem Wet­tflu­gleiter in schriftlicher

Form und vom Hal­ter der Tiere unter­schrieben die genaue Stück­zahl der zum Ein­satz kom­menden Tip­pler sowie die voll­ständige

Ringangabe zu Organisation/Club/Verein (als Kürzel + voll aus­geschriebene Beze­ich­nung), Ringnum­mer, Ring­farbe, Jahreszahl

und evtl. weit­erer aufge­druckte Codes mit­geteilt wer­den. Wenn Tauben weit­ere geschlossene Ringe in Größe 8 mm oder darunter am

gle­ichen oder anderen Fuß haben, so wird auch diese Beschrif­tung und Ring­farbe zur Pflichtangabe.

 

2. Start­geld

§8

Durch den Kauf des Wet­tflug­pro­tokolls ist das Start­geld entrichtet.
Wet­tflug­pro­tokoll 2022 1€ pro Flug
Es erfolgt keine Erstat­tung des Start­geldes bei evtl. Dis­qual­i­fika­tion oder einem Nicht­starten. Die Wet­tflug­pro­tokolle sind jew­eils

nur für die Wet­tflug­sai­son des betr­e­f­fenden Jahres gültig.

 

§9

Es wer­den fol­gende Wet­tflüge durchgeführt:

         1. Flug: Alt­tiere

         2. Flug: Alt­tiere

         3. Flug: Alttiere

         4. Long Day Flug auch aus gemischeten Teams

           (Alt/Jung) Oder nur Jungtippler oder nur Alttippler

         5. Flug: Jungtiere

         6. Flug: Jungtiere

         7. Flug: Jungtiere

§10

Meis­ter­schaften

 

Alt­tier­meis­ter:
Die zwei besten Flugergeb­nisse kom­men hier­bei in die Wer­tung

Platz 1-2 (Pokal + Urkunde mit Ringnummern).

 

Jungtier­meis­ter:
Die zwei besten Flugergeb­nisse kom­men hier­bei in die Wer­tung

Platz 1-2 (Pokal + Urkunde mit Ringnummern).

 

All­round­meis­ter:
Hier­für zählen die Ergeb­nisse von den Wet­tflü­gen 1–7 zusam­men (Pokal + Urkunde mit Ringnummern).

 

 

Neulingmeister:

Hier­für zählen die Ergeb­nisse von den Wet­tflü­gen 1-7 zusam­men.

Die zwei besten Flugergeb­nisse kom­men hier­bei in die Wer­tung.

Platz 1-2 (Pokal + Urkunde mit Ringnummern).

 

Wanderpokal:

Hier­für zählen die Ergeb­nisse von den Wettflügen 1-7 zusammen

Jahr & Name

Ausgeflogen wird entweder 3 x hintereinander oder 5 x aus der Reihe

 

 

Jeder einzelne Flug über 10 Std. (Diplom mit Ringnummern

Long-Daymeister
(Pokal + Urkunde) mit Ringnummern

 

 

3. Auf­gaben der Schiedsrichter

§11

Als Schied­srichter auf den Wet­tflü­gen des TCD kann jede mit dem Wet­tflugteil­nehmer nicht ver­wandte oder ver­schwägerte

Per­son im Alter von min­destens 16 Jahren fungieren. Es soll­ten nach Möglichkeit Mit­glieder oder Tauben­züchter / Tauben­hal­ter

für dieses Amt herange­zo­gen wer­den. Der Wet­tflugteil­nehmer hat den Schied­srichter selbst zu bes­tim­men. Flüge ohne Schied­srichter

wer­den nur clu­bin­tern anerkannt aber bei den Meis­ter­schaften nicht berück­sichtigt. Bei inter­na­tionalen Wett– oder Reko­rd­flü­gen

muss ein Schied­srichter anwe­send sein. Ohne Schied­srichter wer­den diese Flüge inter­na­tional nicht anerkannt.

 

§12

Der TCD hat das Recht, Schied­srichter und Kon­trolleure zu den Wet­tflugteil­nehmern zwecks Über­prü­fung des ord­nungs­gemäßen Flu­gablaufs

zu entsenden. Sie erhal­ten vom TCD entsprechende Voll­machten. Mit­glieder bedür­fen derzeit keines Ausweises.

Jedes Mit­glied ist berechtigt, sich als Schied­srichter eines Wet­tflugteil­nehmers, min­destens fünf Tage vor dem Flug­tag anzu­bi­eten.

Der Flug muss dazu rechtzeitig und verbindlich vom Wet­tflugteil­nehmer dem Wet­tflu­gleiter mit­geteilt wor­den sein. Auch wenn der

Wet­tflugteil­nehmer bere­its einen Schied­srichter (Nicht­mit­glied) verpflichtet hat, muss dem Mit­glied des TCD das Vor­recht als Schied­srichter gewährt werden.

Sollte ein Wet­tflugteil­nehmer diesen frei­willi­gen und kosten­losen Mitglieds-Schiedsrichter aus dem eige­nen Club ver­weigern, wird der Flug disqualifiziert.

Jedes Vor­standsmit­glied kann unangemeldete Wettflug-Kontrollen durchführen.

 

§13

Der Schied­srichter muss vor dem Start der Tauben im Flug­pro­tokoll Geschlecht, genaue Farbe und Ringnum­mer

mit Ringze­ichen der am Flug beteiligten Flugtip­pler eintragen.

 

§14

Der Schied­srichter verpflichtet sich den ord­nungs­gemäßen Ablauf des Wet­tfluges bis zum Ende zu überwachen.

Für eine notwendig wer­dende kurzfristige Abwe­sen­heit hat er die Kon­trolle einem Ersatzschied­srichter zu übergeben.

Der Wet­tflug ist beendet:

  1. mit dem Anfliegen des ersten Tieres aus dem Flugstich;
  2. mit der Anwen­dung der Möglichkeit des Drop­pens (Locktauben);
  3. mit einer aus­ge­sproch­enen Disqualifikation.

Im Fall 1 hat der Schied­srichter beim Anfliegen des ersten Tieres aus dem Stich die Zeit zu nehmen.

Im Fall 2 hat der Wet­tflugteil­nehmer, falls er den Flug durch Drop­pen been­den will, dies dem Schied­srichter spätestens

unmit­tel­bar vorher mitzuteilen. Der Schied­srichter hat dann in dem Augen­blick die Zeit zu nehmen, sobald vom Wet­tflugteil­nehmer

Drop­per (Lock­tauben) her­aus­ge­setzt wer­den, Licht angezün­det, geflötet, gerufen usw., sowie jedes andere Mit­tel angewen­det wird,

um die fliegen­den Tauben zum Lan­den zu bewegen.

Im Fall 3 gilt der Wet­tflug ohne Wer­tung als been­det. Der Schied­srichter muss darüber im Pro­tokoll genaue Angaben festhalten.

 

§15

Nach Beendi­gung des Wet­tfluges hat der Schied­srichter die am Flug beteiligten Tauben auf Ringnum­mern usw. zu kon­trol­lieren.

 Ein kurzer Bericht darüber ist in das Flug­pro­tokoll einzu­tra­gen. Eine etwaige Dis­qual­i­fika­tion muss dem Wet­tflugteil­nehmer

spätestens vor der Ver­ab­schiedung durch den Schied­srichter mit­geteilt werden.

 

§16

Der Schied­srichter hat die Ein­tra­gun­gen im Wet­tflug­pro­tokoll nach bestem Wis­sen und Gewis­sen vorzunehmen und das

voll­ständig aus­ge­füllte Pro­tokoll sofort oder spätestens am fol­gen­den Werk­tag oder Sam­stag per

MMS, SMS, E-Mail, oder WhatsApp zu Versenden.

Nicht ord­nungs­gemäßes Vorge­hen des Schied­srichters wie falsche Doku­men­ta­tion — egal

ob vorsät­zlich oder nicht gewollt — wird vom Vor­stand des TCD mit einer Ver­war­nung und einer Strafge­bühr von derzeit 100,- EUR

(zu zahlen inner­halb von 14 Tagen) geah­n­det. Bei einer Wieder­hol­ung, egal ob im gle­ichen Jahr oder in späteren Jahren,

wird der betr­e­f­fende Schied­srichter für diese Funk­tion im TCD nicht mehr anerkannt.

 

4. Dis­qual­i­fika­tion

Ver­stoßen die am Wet­tflug teil­nehmenden Flugtip­pler gegen die nach­fol­gen­den Flugsatzun­gen, so hat der Schied­srichter den

Flugstich zu dis­qual­i­fizieren und eine erläuternde Ein­tra­gung darüber im Flug­pro­tokoll vorzunehmen.

§17

Tiere aus dem Flugstich, die zu Beginn, während oder nach Beendi­gung des Wet­tfluges auf einen Abstand von mehr

als 65 Meter im Umkreis des Heimatschlages als Mit­telpunkt anfliegen, sind zu disqualifizieren.

 

§18

Beim Start nicht auf­fliegende Tauben, die sich jedoch noch in der 65-m-Grenze befinden, kön­nen inner­halb von

5 Minuten vom Wet­tflugteil­nehmer ans Fliegen gebracht wer­den. Misslingt dieser Ver­such, so ist zu disqualifizieren.

 

§19

Alle am Wet­tflug beteiligten Flugtip­pler muss der Schied­srichter min­destens ein­mal jede Stunde sichten.

Nur bei Beginn des Wet­tfluges dür­fen die Tauben bis 2 Stun­den außer Sicht sein. Andern­falls ist zu disqualifizieren.

  

§ 19 Absatz1 27.10.2013 Ort Kassel

Fliegen die Tippler nicht geschlossen und oder verlieren den Kontakt zueinander und fliegen einzeln weiter,

so führt das nicht zum Abbruch des Wettfluges.

Jedoch müssen die am Wettflug beteiligten Tippler einmal in der Stunde einzeln zu sehen sein.

Misslingt es, so ist zu disqualifizieren.

 

§20

Fliegen die Tiere geschlossen in die Dunkel­heit, ver­lieren dann den Kon­takt zueinan­der und fliegen einzeln weiter,

so hat der Teil­nehmer von dem Augen­blick an die Tiere alle­samt zu drop­pen und der Schied­srichter sofort die Zeit zu nehmen.

Es wird nun eine Stunde zuge­s­tanden, sämtliche am Flug beteiligten Tip­pler zum Anfallen auf den Heimatschlag zu bewe­gen. Misslingt es, so ist zu disqualifizieren.

 

§21

Falls der Schied­srichter zur offiziellen Auflasszeit nicht anwe­send ist, steht dem Wet­tflugteil­nehmer das Recht zu,

die Tauben noch bis eine Stunde später, aber dann in Anwe­sen­heit des Schied­srichters zu starten.

 

§22

Jeder Teil­nehmer, der von seinen Flugtip­plern bewusst oder unglück­licher­weise mehr freige­lassen hat als den doku­men­tierten Flugstich, wird disqualifiziert.

 

§23

Jede absichtliche Ein­wirkung auf die fliegen­den Tauben, die deren Flug begün­stigt, zieht eine Dis­qual­i­fika­tion nach sich.

 

§24

Eine Dis­qual­i­fika­tion wird nachträglich von der Wet­tkampfleitung aus­ge­sprochen, wenn das Flug­pro­tokoll nicht ord­nungs­gemäß

und voll­ständig oder nicht spätestens am fol­gen­den Werk­tag bzw. Sam­stag nach dem Wet­tflug

(per MMS, SMS, WhatsApp oder E-Mail gesendet worden ist.

 

§25

Alle Begeben­heiten welche in dieser Wet­tflu­gord­nung nicht geregelt sind, wer­den durch Vor­stands­beschluss recht­skräftig, woge­gen keine Beru­fung möglich ist.

 

§26 neu vom Oktober 2014
Zuchtgemeinschaft (Schlaggemeinschaft)


1. An einer Zucht- oder Schlaggemeinschaft dürfen an den Wettflügen
des TCDs Person im Alter von mindestens 16 Jahren teilnehmen. Sie können sowohl verwandt und auch verschwägert sein.
2. Zucht- oder Schlaggemeinschaft dürfen an einem Wochenende nur an getrennten Flugtagen (Sonnabend - Sonntag) teilnehmen.
3. Einmal zugeordnete Tauben dürfen dann nicht mehr in der Zucht- oder Schlaggemeinschaft ausgetauscht werden.
4. Jungtippler sind bei Absatz 3 ausgeschlossen

Stand: Januar 2022